Hygienebestimmungen & Hygienekonzept


Schutz- und Hygienekonzept

Biergarten Freie Turnerschaft Rosenheim e.V. und Vereinsgaststätte Rosmarino ________________________________

Zum Schutz unserer Gäste und Mitarbeiter/-innen vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln für unseren Biergarten und die geplanten Freiluftveranstaltungen einzuhalten.

 

Unser/e Ansprechpartner/in zum Infektions- bzw. Hygieneschutz

Name: Domenicantonio Truncellito (Vereinsgaststätte Rosmarino)& Alexandra Bergmann ( Freie Turnerschaft Rosenheim e.V.)

Tel. / E-Mail: 08031-7966265, info@rosmarino-ro.de, info@freieturnerschaft.de,

 

•                 Wir stellen den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Gästen und Personal sicher

•                 Wir stellen sicher, dass unser Gäste eine FFP2-Maske tragen

•                 Wir tragen dafür Sorge, dass unser Personal einen medizinischen Mundschutz trägt, in Räumlichkeiten, in denen sich Gäste aufhalten sowie im Außenbereich

•                 Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen und Kontaktpersonen zu Covid-19-Fällen halten wir vom Betrieb fern

•                 Bei Verdachtsfällen wenden wir ein festgelegtes Verfahren zur Abklärung an (z.B. bei Fieber).

•                 Wenn an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen sitzen, stellen wir sicher, dass eine Kontaktdatenerfassung durchgeführt wird und die maximale Anzahl von 10 Personen pro Tisch nicht übersteigt.

•                 Ein getrennter Eingang und Ausgang wird hergestellt

•                 Kontaktdatenerfassung wird für alle Besucher/Gäste im Biergarten angewendet

•                 Getrennte Toiletten für Damen(1.OG) und Herren (UG)

 

    

1.    Maßnahmen im Biergarten zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 m

Oberstes Gebot ist die Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 m zwischen Personen in allen Räumen einschließlich der sanitären Einrichtungen, sowie beim

Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten und auf Fluren, Gängen, Treppen und im Außenbereich. Dies gilt für Gäste und Personal. Personen, für die im Verhältnis zueinander die allgemeine Kontaktbeschränkung nicht gilt, haben die Abstandsregel nicht zu befolgen.

Die Abstände der Tische müssen gewährleisten, dass die Gäste auch beim Platznehmen und Verlassen die notwendigen Abstände von mindestens 1,5 m zu anderen Personen einhalten. Personen, für die im Verhältnis zueinander die allgemeine Kontaktbeschränkung nicht gilt, ist auch das gemeinsame Sitzen ohne Mindestabstand erlaubt. Hier gilt die jeweils aktuelle Rechtslage.

Selbstverständlich gilt der Mindestabstand auch dort, wo es keine Sitzplätze gibt.

2.    Mund-Nasen-Bedeckungen

Die Gäste haben im gesamten Biergarten eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Am Tisch darf die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden.

Das Personal hat ebenfalls eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen in Räum[1]lichkeiten, in denen sich Gäste aufhalten sowie im Außenbereich, soweit der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Nach Möglichkeit soll die Bewegungsrichtung beim Betreten und Verlassen von Tischen und Räumen vorgegeben sein. Einzuhaltende Abstände im Zugangs- und ggf. Wartebereich sind entsprechend kenntlich zu machen.

im Schankbetrieb in Biergärten hat der Betreiber durch geeignete Maßnah[1]men sicherzustellen, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kunden eingehalten werden kann.

3.    Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle

Die Gäste sind darauf hinzuweisen, dass bei Vorliegen von Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung jeglicher Schwere oder von Fieber eine Bewirtung nicht möglich ist.

4.    Handhygiene

Gästen und Mitarbeitern werden ausreichend Waschgelegenheiten, Flüssigseife, Einmalhandtücher und ggf. Händedesinfektionsmittel bereitgestellt. Mitarbeiter werden zum richtigen Händewaschen geschult. Sanitäre Einrichtungen sind mit Seifenspendern und Einmalhandtüchern auszustatten.

5.    Reservierung durch den Gast

Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter Gästen oder Personal zu ermöglichen, ist eine Dokumentation mit Angaben von Namen und sicherer Erreichbarkeit (Telefonnr. oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift) einer Person je Hausstand und Zeitraum des Aufenthaltes zu führen. Eine Übermittelung dieser Informationen darf ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden erfolgen. Die Dokumentation ist so zu verwahren, dass Dritte sie nicht einsehen können und die Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Veränderung geschützt sind. Die Daten sind nach Ablauf eines Monats zu vernichten. Der Gastgeber hat den Gast bei Erhebung der Daten entsprechend den Anforderungen an eine datenschutzrechtliche Information gemäß Art. 13 DSGVO in geeigneter Weise zu informieren.

6.    Am Eingang /Ausgang

Durch Zugangsbegrenzungen an den Eingängen wird gewährleistet, dass die maximale Belegungszahl zu keinem Zeitpunkt überschritten wird. In eventuellen Warteschlangen oder im Wartebereich werden ebenfalls Maßnahmen zur Einhaltung der Mindestabstände ergriffen. Betriebe können mit elektronischen Reservierungssystemen zur Steuerung der Frequenz und mit Platzierungssystemen arbeiten.

7.    Beim Check-In/ Anmeldung / Bestätigung der Reservierung

Die Gäste sind darauf hinzuweisen, dass bei Vorliegen von Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung jeglicher Schwere oder von Fieber eine Bewirtung nicht möglich ist.

Die Gäste sind über das Einhalten des Abstandsgebots von mindestens 1,5 m und über die Reinigung der Hände unter Bereitstellen von Desinfektionsmöglichkeiten oder Handwaschgelegenheiten mit Seife und fließendem Wasser zu informieren.

Am Eingang findet die Kontaktdatenerfassung der Gäste verschlüsselt und digital mit der Luca-App anschließend werden die Gäste an Tischen platziert.

8.    Toilette

Trennung Herren und Damen Toiletten

Herren Toilette befindet sich im UG, Damen Toilette im 1.OG

Gästetoiletten werden regelmäßig gereinigt. Es wird sichergestellt, dass Flüssigseife, Einmalhandtücher und ggf. Händedesinfektionsmittel und Einmalhandschuhe zur Verfügung stehen. Gäste werden über richtiges Hände[1]waschen (Aushang) und Abstandsregelungen auch im Sanitärbereich informiert. Lüfter und Handtrockner sollen außer Betrieb genommen werden. Soweit erforderlich, wird der Zugang geregelt, um die Einhaltung des Mindestabstands sicherzustellen.

9.    Auf der Terrasse/Außengastronomie

Laufwege der Gäste sollten nach den örtlichen Möglichkeiten geplant und vorgegeben werden.

Tische im Außenbereich sind grundsätzlich vorab zu reservieren. Gruppenreservierung für mehrere Tische ist unzulässig. Auch bei Spontanbesuchen sind Kontaktdaten aufzunehmen.

Der haptische Kontakt der Gäste zu Bedarfsgegenständen (Speisekarte, Menagen, Tabletts, Servietten usw.) wird auf das Notwendige beschränkt oder so gestaltet, dass nach jeder Benutzung eine Reinigung/Auswechslung erfolgt.

Selbstbedienung erfolgt unter Einhaltung der örtlichen Hygienegegebenheiten aus der Gefährdungsbeurteilung. Es ist sicherzustellen, dass Geschirr und Besteck nicht durch mehrere Personen berührt werden kann

10. Persönlicher Umgang mit dem Gast

Die Gäste sind darauf hinzuweisen, dass bei Vorliegen von Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung jeglicher Schwere oder von Fieber eine Bewirtung nicht möglich ist.

Gäste müssen an Tischen platziert werden.

Die Gäste haben ab Betreten des Biergartens eine FFP2 Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, ausgenommen am Tisch. Die Gäste sind darauf hinzuweisen, dass das gemeinsame Sitzen ohne Einhalten des Mindestabstands von 1,5 m nur den Personen gestattet ist, für die im Verhältnis zueinander die allgemeine Kontaktbeschränkung nicht gilt

11. Arbeitsprozesse

Betriebsinterne Prozesse werden dahingehend angepasst, dass der Kontakt zum Gast auf das Nötige reduziert wird.

Bei den Serviceprozessen wird darauf geachtet, dass Speisen und Getränke ohne zusätzliche Gefährdung zum Gast gehen.

Die allgemeinen Hygieneregeln sind bei der Anlieferung, Einlagerung und Verarbeitung von Lebensmitteln einzuhalten.

12.Umgang mit MitarbeiterInnen

Gästen und Mitarbeitern werden ausreichend Waschgelegenheiten, Flüssigseife, Einmalhandtücher und ggf. Händedesinfektionsmittel bereitgestellt. Mitarbeiter werden zum richtigen Händewaschen geschult. Sanitäre Einrichtungen sind mit Seifenspendern und Einmalhandtüchern auszustatten.

Rosenheim, 09.06.2021

Ort, Datum                           Vorstand FT Rosenheim e.V. & Rosmarino